
Seit August 2024 ist es Ferienvermietern, in der Comunidad Valencia, nicht mehr gestattet an die gleiche Person für einen längeren Zeitraum als 10 Tage zu vermieten.
Längere Zeiträume dürfen nur noch von Hotels oder Hostals angeboten werden. Die neue Verordnung über Ferienwohnungen in der Comunidad Valenciana, die durch das Gesetzesdekret 9/2024 eingeführt wurde, bringt wichtige Änderungen und Einschränkungen mit sich, die von den Eigentümern berücksichtigt werden müssen, insbesondere in Bezug auf die zulässige Mietdauer.
Die neue Verordnung legt fest, dass eine Ferienwohnung als solche gilt, wenn sie für einen Zeitraum von höchstens 10 aufeinanderfolgenden Tagen an denselben Mieter vermietet wird. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die intensive Nutzung von Wohnungen als Touristenunterkunft einzuschränken, wobei zwischen der touristischen Vermietung und der saisonalen Vermietung, der langfristigen Vermietung oder dem gewöhnlichen Aufenthalt unterschieden wird. Uns als lizenzierte Ferienwohnung sind also nur noch 10 Tage als Vermietungszeitraum erlaubt.
Link zur Verordnung: